ADHS im Erwachsenenalter
Wenn die Leitlinie nicht die ganze Realität abbildet
ADHS im Erwachsenenalter ist vielschichtig. Für viele Betroffene bringt die Diagnose endlich eine Erklärung für jahrelange Herausforderungen – doch der Weg zu einer stabilen Alltagssituation ist nicht immer geradlinig. Leitlinienbasierte Therapien wie Stimulanzien oder psychotherapeutische Verfahren helfen vielen, aber eben nicht allen.
In der medizinischen Praxis zeigt sich eine relevante Gruppe von Erwachsenen mit ADHS, bei denen:
• Medikamente nicht ausreichend wirken,
• Nebenwirkungen den Alltag zusätzlich belasten,
• oder trotz Therapie keine zufriedenstellende Stabilisierung erreicht wird.
Für diese Menschen entsteht häufig eine berechtigte Frage:
Gibt es jenseits der Standardansätze noch medizinischen Handlungsspielraum – oder ist der therapeutische Weg hier ausgeschöpft?
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz: Mehr ärztliche Verantwortung seit 2022
Bis vor wenigen Jahren war der Zugang zu bestimmten regulierten Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, stark reglementiert und mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Individuelle medizinische Entscheidungen waren dadurch in der Praxis oft erschwert.
Mit der Gesetzesänderung vom 1. August 2022 wurde dieser Rahmen neu definiert. Seither gilt:
• Die medizinische Entscheidung liegt ausschliesslich beim behandelnden Arzt.
• Eine vorgängige behördliche Ausnahmebewilligung ist nicht mehr erforderlich.
• Der Fokus liegt auf der individuellen ärztlichen Beurteilung statt auf formalen Genehmigungsverfahren.
Diese Anpassung soll Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, komplexe Krankheitsverläufe differenzierter zu beurteilen – ohne dabei bestehende Leitlinien ausser Kraft zu setzen.
Was das für erwachsene ADHS-Patienten bedeutet
Der heutige Rechtsrahmen schafft keinen Automatismus und keine pauschalen Lösungen. Er eröffnet jedoch die Möglichkeit, auch dann medizinisch weiterzudenken, wenn Standardtherapien nicht den gewünschten Effekt erzielen.
In der ärztlichen Praxis wird eine vertiefte Neubewertung typischerweise nur dann erwogen, wenn:
• eine klare Diagnose oder langjährige Symptomatik vorliegt,
• bisherige Behandlungsansätze nicht ausreichend wirksam oder schlecht verträglich waren,
• und der Wunsch nach einer strukturierten, ärztlich begleiteten Einordnung besteht.
Die Entscheidung erfolgt stets individuell, nach sorgfältiger Abwägung und unter ärztlicher Verantwortung.
Warum Orientierung oft der entscheidende erste Schritt ist
Viele Erwachsene mit ADHS verharren lange in einem Zustand zwischen „irgendwie funktioniert es“ und „eigentlich reicht das nicht“. Häufig fehlt weniger der Wille zur Behandlung als vielmehr eine klare medizinische Einordnung der aktuellen Situation.
Eine ärztliche Zweitmeinung oder strukturierte Neubewertung kann helfen:
• den bisherigen Therapieverlauf einzuordnen,
• offene Fragen sachlich zu klären,
• und realistische nächste Schritte zu identifizieren – unabhängig davon, wie diese am Ende aussehen.
Digitale ärztliche Gespräche als zeitgemässe Ergänzung
Digitale medizinische Angebote können den Zugang zu ärztlicher Beratung erleichtern, insbesondere bei komplexen Fragestellungen. Plattformen wie enmedify health stellen hierfür eine technische Infrastruktur zur Verfügung, über die ärztliche Gespräche stattfinden können.
Wichtig dabei:
Die medizinische Entscheidung liegt ausschließlich beim Arzt. Die Plattform selbst gibt keine Therapien vor und ersetzt keine individuelle ärztliche Verantwortung.
Fazit
ADHS im Erwachsenenalter ist individuell. Wenn Standardtherapien nicht ausreichen, bedeutet das nicht automatisch das Ende aller medizinischen Optionen. Der Schweizer Rechtsrahmen ermöglicht heute eine differenzierte ärztliche Betrachtung auch komplexer Fälle.
Was medizinisch sinnvoll ist, lässt sich jedoch nie pauschal beantworten. Klarheit entsteht erst durch eine fundierte ärztliche Einordnung – basierend auf der persönlichen Situation, der bisherigen Behandlung und einer sorgfältigen Abwägung.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und der Einordnung des rechtlichen Rahmens in der Schweiz. Er stellt keine Therapieempfehlung dar und ersetzt keine ärztliche Beratung. Medizinische Entscheidungen erfolgen individuell und gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben (BetmG, HMG, Swissmedic).
enmedify health besteht aus einem Team von führenden Ärzten und Ärztinnen mit jahrelanger Erfahrung, u.a. auch in der Therapie mit pflanzlichen Präparaten wie z.B. medizinischem Cannabis. Unsere Ärzte und Ärztinnen sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Indikationen und verfügen über umfassende Erfahrung in der ganzheitlichen Medizin.

